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Krypto-Steuer 2027: Fällt die Haltefrist? Was Anleger jetzt wissen müssen

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Nein, die Haltefrist ist noch nicht gefallen. Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 lediglich einen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen, der die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist vorsieht.

Was das Kabinett am 6. Juli tatsächlich beschlossen hat

Konkret hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 auf den Weg gebracht, der als Teil der geplanten Gegenfinanzierung eine Streichung der aktuellen einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen vorsieht. Damit würden Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Coins künftig grundsätzlich steuerpflichtig sein, unabhängig davon, wie lange die Coins zuvor gehalten wurden. Wichtig ist: Es handelt sich um einen Entwurf der Bundesregierung, nicht um ein beschlossenes Gesetz.

Beim Steuersatz zeichnet sich ab, dass Kryptogewinne künftig unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden sollen, so wie es schon heute bei einem Verkauf innerhalb der bisherigen Jahresfrist der Fall ist. Eine Sonderregelung für langfristig gehaltene Bestände, wie sie die bisherige Steuerfreiheit nach zwölf Monaten darstellt, ist im Entwurf nicht mehr vorgesehen.

Wie die Rechtslage aktuell noch aussieht

Bis zu einer echten Gesetzesänderung gilt weiterhin die bestehende Regelung. Danach zählen Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Werden Coins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder veräußert, ist der Gewinn oberhalb einer Freigrenze von 600 Euro pro Jahr steuerpflichtig. Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist bleibt ein Verkauf dagegen weiterhin steuerfrei, solange die aktuelle Fassung des Gesetzes gilt.

Diese Einordnung ist juristisch gefestigt. Der Bundesfinanzhof hat die Besteuerung von Kryptogewinnen als privates Veräußerungsgeschäft bereits höchstrichterlich bestätigt, und auch die Finanzverwaltung wendet diese Systematik in der Praxis konsequent an. Solange Bundestag und Bundesrat den neuen Regierungsentwurf nicht in geltendes Recht überführt haben, bleibt diese Rechtslage unverändert bestehen.

Zeitplan und politischer Widerstand

Bis zu einem echten Gesetz ist der Weg noch lang. Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Entwurf zunächst den Bundestag durchlaufen, wo für September 2026 die erste Lesung geplant ist. Anschließend folgen weitere Lesungen und die Ausschussberatungen, bevor der Bundesrat voraussichtlich im Dezember 2026 final entscheiden soll. Erst danach könnte die Änderung, wie von der Bundesregierung angestrebt, zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Aus einzelnen Koalitionsfraktionen und von Verbänden gibt es bereits Widerstand gegen die geplante Streichung der Haltefrist, sodass Änderungen am Entwurf im weiteren Verfahren nicht ausgeschlossen sind.

Offen bleiben zentrale Detailfragen. Dazu zählt insbesondere, ob es für bereits gehaltene Coins einen Bestandsschutz oder einen klar definierten Stichtag geben wird, wie mit der bisherigen Freigrenze von 600 Euro umgegangen wird und ob es Übergangsregelungen für Anleger geben soll, die ihre Bestände in Erwartung der bisherigen Steuerfreiheit gehalten haben. Diese Punkte dürften im parlamentarischen Verfahren noch intensiv diskutiert werden.

Was Anleger jetzt tun können

Hektik ist fehl am Platz. Solange kein verabschiedetes Gesetz vorliegt, gilt weiterhin die aktuelle Rechtslage mit der einjährigen Haltefrist, und überstürzte Verkäufe allein wegen eines Regierungsentwurfs sind nicht sinnvoll. Sinnvoller ist es, die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam zu verfolgen und die eigene Dokumentation von Käufen, Verkäufen und Haltedauern sauber zu führen.

Wer seine Bestände und Kursentwicklungen im Blick behalten will, kann dafür Analyse-Werkzeuge nutzen, etwa die Markttools von VAIQ. Bei größeren Portfolios oder komplexen Transaktionshistorien lohnt sich zusätzlich der Rat einer Steuerberatung, denn die endgültige Ausgestaltung der Reform steht noch nicht fest. Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar, sondern fasst den öffentlich bekannten Sachstand zusammen.

Häufige Fragen

Ist die Krypto-Haltefrist in Deutschland bereits abgeschafft?

Nein. Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 lediglich einen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen, der die Abschaffung vorsieht. Ein ausformuliertes Steuergesetz existiert noch nicht, Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen.

Ab wann würde die neue Krypto-Steuer ohne Haltefrist gelten?

Als Ziel nennt die Bundesregierung den 1. Januar 2027 mit Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2027. Die erste Lesung im Bundestag ist für September 2026 geplant, der Bundesrat soll im Dezember 2026 entscheiden, verbindlich ist der Termin aber noch nicht.

Was passiert mit Bitcoin, den ich vor der Reform gekauft habe?

Ob es für Altbestände einen Bestandsschutz oder einen Stichtag gibt, ist bislang nicht geregelt und offener Teil der Debatte. Steuerrechtler halten eine echte Rückwirkung auf bereits entstandene Wertsteigerungen verfassungsrechtlich für schwer haltbar, eine endgültige Regelung fehlt aber noch.

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